Erbrecht

Die gesetzlichen Regelungen im Erbrecht sind kompliziert. Begriffe wie Berliner Testament, Pflichtteil und die Einbeziehung von Schenkungen in den Nachlass meint man zu kennen. Wem ist jedoch beispielsweise bekannt, dass es eine gesetzlich normierte Verpflichtung gibt, Testamente, die man nach dem Todesfall auffindet, beim Nachlassgericht abzugeben.

Wem ist der Umstand bekannt, dass sogenannte Berliner Testamente nur von Ehegatten aufgesetzt werden können? Wem ist die Regelung bekannt, dass auch bei Berliner Testamenten geprüft werden muss, ob die Verfügungen der Ehegatten wechselbezüglich sind, den überlebenden Ehegatten also tatsächlich an die gemeinsam getroffenen Bestimmungen binden? Sowohl bei der Errichtung eines Testamentes als auch bei der späteren Auslegung eines solchen letzten Willens muss sehr viel Sorgfalt angelegt werden.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie oft testamentarische Regelungen missverständlich sind, umgedeutet oder insgesamt als unwirksam angesehen werden müssen.

Fachmännischer Rat für die Errichtung Ihres Testaments

Bei der Errichtung des Testamentes empfiehlt es sich daher immer, fachmännischen Rat heranzuziehen. Gerade dann, wenn die Ehegatten nicht nur gemeinsame Kinder haben, sondern auch Kinder aus vorangegangenen Beziehungen, müssen die Konsequenzen einer testamentarischen Regelung bedacht werden. Befindet man sich in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung, so spielt auch oft die Enttäuschung über nahe Angehörige, mit denen man sich nunmehr im Streit befindet, eine große Rolle.

Auch hier benötigt man fachmännischen Rat an seiner Seite, um unabhängig von aufkommenden Emotionen immer das tatsächlich Machbare im Auge zu behalten. Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten spielen im Alltag eine immer größere Rolle. Es finden sich in Broschüren der Krankenkassen oder auch im Internet eine Vielzahl von Vordrucken, die hierzu verwendet werden müssen.

Trotzdem müssen solche Verfügungen gut durchdacht werden, denn kein Vordruck kann die tatsächliche Prüfung ihrer persönlichen Situation ersetzen und auch die Konsequenzen überdenken, die sich aus einer entsprechenden Verfügung ergeben.

Rechtsanwältin Cornelia Myritz

Cornelia Myritz ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist seit 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 1998 auch Fachanwältin für Familienrecht. Schwerpunkt der Tätigkeit bildet daneben auch die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.

Vita

  • geb. 1967
  • 1985 – 1989 Studium
    Martin-Luther-Universität Halle
  • 1990 – 1992 Studium
    Freie Universität Berlin
  • 1992 – 1994 Referendariat Berlin
  • 1994 – 2. juristische Staatsprüfung
  • 2 Kinder

Fachgebiete

  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Erbrecht, Testamentsgestaltung
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen

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