Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht steht dem privaten Baurecht weitgehend selbständig gegenüber. Dem Bauherren oder Bauträger eines Bauvorhabens kommt es darauf an, in der Planungsphase Art und Maß der Nutzung seines Bauvorhabens mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Umgebung seines Bauvorhabens in Einklang zu bringen. Hier kann der Anwalt erfolgreich moderieren zwischen den Vorstellungen des Architekten, den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bauherren und den Anforderungen der Behörde. Gerade dort, wo eine Bauleitplanung nicht existiert, gilt es Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Das materielle und formelle Bauordnungsrecht dient im Gegensatz zum Bauplanungsrecht weitgehend der Gefahrenabwehr. Die Zulässigkeit einer Baumaßnahme und insbesondere auch einer Maßnahme des Umbaues oder des Ausbaues entscheidet sich im bauordnungsrechtlichen Detail worauf es bereits in der Planungsphase zu achten gilt, bei der Bauausführung sowieso, aber ggf. auch mit der Behörde gestritten werden soll und muss.

Verbote verhindern

Bauaufsichtliche Maßnahmen der Behörde sind mindestens unangenehm und meistens mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Spricht die Behörde gar die Nutzungsuntersagung oder die Beseitigungsverfügung über ein Bauwerk aus, sind diese baupolizeilichen Maßnahmen nicht selten existenzbedrohend.

Hier gilt es im Beschwerdeverfahren, durch einstweiligen Rechtsschutz und sodann im Hauptsachverfahren die Verbote auszusetzen, letztendlich zu verhindern oder zumindest solange als möglich zu verzögern.

Schließlich spielt der Nachbarschutz eine nicht unwesentliche Rolle in meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hier ist es wichtig, aber auch besonders schwierig, deeskalierend auf die Parteien hinzuwirken, denn diese müssen in aller Regel noch jahrelang miteinander auskommen.

Rechtsanwalt Karsten Freitag

Karten Freitag ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gründete 1993 die Kanzlei Freitag & Myritz. Im Jahre 2006 wurde Karsten Freitag als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen.

Vita

  • geb. 1963
  • 1985 - 1989 Studium
    Martin-Luther-Universität Halle 
  • 3 Kinder

Fachgebiete

  • privates Baurecht (BGB /VOB/B)
  • Bauträgerrecht, Baurecht im werdenden und bestehenden Wohnungseigentum (BGB, MaBV, WEG)
  • Honorare und Haftung der Architekten und Ingenieure (HOAI, BGB)
  • Ausschreibungen und Vergaberecht (VOB/A, VOL)
  • öffentliches Baurecht, Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Nachbarschutz (BauGB, BauNutzVO, BauO)
  • Gesellschaftsrecht (GmbHG, GbR)

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