Familienrecht

Rechtlichen Rat und Unterstützung auf dem Gebiete des Familienrechts benötigt man oft in einer Situation, die von hoher emotionaler Belastung geprägt ist, gerade wenn die Belange von Kindern berührt sind. Oftmals ist den Betroffenen aber auch gar nicht bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen tatsächlich an eine Trennung bzw. Ehescheidung gekoppelt sind. Das Gesetz regelt hier erhebliche vermögensrechtliche Konsequenzen.

Findet man sich in einer familiären Auseinandersetzung wieder, so wird man mit einer Vielzahl von Bestimmungen und Regelungen konfrontiert. Die oft zitierte Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Kindesunterhalt beispielsweise hat keinen Gesetzesrang. Sie stellt lediglich eine Empfehlung dar. Die Oberlandesgerichte der übrigen Bundesländer schließen sich diesen Empfehlungen in der Regel nach gemeinsamen Beratungen an. Was aber oft übersehen wird, ist der Umstand, dass es nicht allein die Tabelle gibt, sondern auch sogenannte Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte. In diesen Leitlinien wird festgehalten, wie bestimmte typische immer wieder auftretende Fragen bei der Ermittlung des Unterhalts zu bewerten sind. Dies hat oft zur Konsequenz, dass die Unterhaltsberechnung in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich erfolgt. Auch zur Frage des Ehegattenunterhaltes muss einiges bedacht werden. Zwar finden sich Vorschriften zur Regelung des Ehegattenunterhaltes im BGB, das Studium dieser Vorschriften hilft jedoch oft nicht weiter. Die Vorschriften sind bewusst so gehalten, dass weitgehender Interpretationsspielraum bleibt.

Grundlegende Änderungen im Unterhaltsrecht seit 2008

Das Unterhaltsrecht der Ehegatten hat sich zum 01.01.2008 grundlegend geändert. Konnte bis einschließlich 2007 noch von einer Lebensstandgarantie bis zum Rentenalter gesprochen werden, so hat das Gesetz die Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehescheidung eindeutig gestärkt. Auch wenn Streitigkeiten über das Sorgerecht oder über den Umgang mit den minderjährigen Kindern aufkommen, wird man ohne anwaltlichen Rat nur schlecht weiterkommen.

Zwar ist es vorgeschrieben, dass in diesen Auseinandersetzungen das Jugendamt einzuschalten ist, welches Beratungsangebot zu unterbreiten hat. Dies kann allerdings schnell zu der Situation führen, dass man sich in einem gerichtlichen Verfahren neben dem jeweiligen Richter auch noch Fachleuten gegenübersieht, die zwar grundsätzliche Erwägungen über Interessen von Kindern anzustellen wissen, oftmals jedoch der eigene Standpunkt des betroffenen Elternteils zu kurz kommt.

Natürlich kostet die Inanspruchnahme von Anwälten Geld. Geld, dass man gerade in Trennungssituationen meint, sparen zu können bzw. für andere Dinge ausgeben zu müssen. Wie schnell kann es aber andererseits passieren, dass man in Unkenntnis der oben genannten Punkte falsche Entscheidungen trifft, die später noch sehr viel mehr Geld kosten.

Nutzen Sie unsere Erstberatung

Zu empfehlen ist daher eine Erstberatung, deren Kosten sich auf maximal 190 € belaufen. In diesem Erstgespräch können viele Fragen bereits geklärt werden, ohne dass man Sorge zu haben muss, die Anwaltskosten würden „aus dem Ruder laufen“. Ist man nicht in der Lage, diesen Betrag aufzubringen, so besteht die Möglichkeit, sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dann werden diese Kosten bis auf einen Eigenanteil von 15 € von der Staatskasse übernommen. Für Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, also die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch die Justizkasse. Diese Punkte können alle im Rahmen der Erstberatung miteinander besprochen werden.

Rechtsanwältin Cornelia Myritz

Cornelia Myritz ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist seit 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 1998 auch Fachanwältin für Familienrecht. Schwerpunkt der Tätigkeit bildet daneben auch die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.

Vita

  • geb. 1967
  • 1985 – 1989 Studium
    Martin-Luther-Universität Halle
  • 1990 – 1992 Studium
    Freie Universität Berlin
  • 1992 – 1994 Referendariat Berlin
  • 1994 – 2. juristische Staatsprüfung
  • 2 Kinder

Fachgebiete

  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Erbrecht, Testamentsgestaltung
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen

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